Bevor Sie mit der Montage fortfahren, empfehlen wir Ihnen, die Auflageflächen am Nabenhalter zu reinigen.
ACHTUNG! Beim Austausch der Bremssattelhalterung an den Hinterrädern mit Federung und Blattfedern müssen das Bremssattelgehäuse wieder auf die Bremssattelhalterung aufgesetzt, die beiden Buchsen wieder eingesetzt und zwei neue Schrauben eingesetzt werden.
10. Ziehen Sie die Schrauben mit dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Anzugsdrehmoment an:
Typ |
|
Anzugsdrehmoment |
Befestigungsschraube |
(M8 - CH6) |
32÷36 Nm |
Führungshülsen |
(M8 - CH6) |
32÷36 Nm |
Führungshülse mit integrierter Schraube |
(M10 - CH8) |
65÷75 Nm |
GEFAHR! Halten Sie die beschriebene Anzugsreihenfolge ein, da sonst die Funktion des Bremssattels beeinträchtigt werden kann.
Bei Bremssätteln mit Feststellbremse
1. Betätigen Sie den Hebel, um den Kolben näher an die Beläge zu bringen.
ACHTUNG! Bevor Sie den Kolben an den Belägen befestigen, vergewissern Sie sich, dass der Bremssattelträger, die Beläge und die Scheibe vorhanden sind.
ACHTUNG! Eine hydraulische Betätigung ist nur zulässig, wenn der Kolben weniger als 1 mm von den Belägen entfernt ist.
Für alle Bremssatteltypen
1. Bei Restmoment-Ausgleichsfedern (Punkt 24) haken Sie die Feder unter der Platte (Punkt 25) des Bremsbelags ein und haken Sie sie mit einem Hohlspitzschraubendreher unter der Platte des anderen Bremsbelags ein.
GEFAHR! Ein unsachgemäßes Einspannen der Feder kann dazu führen, dass sie herausspringt.
ACHTUNG! Achten Sie auf die richtige Montagerichtung.
2. Reinigen Sie die Teile sorgfältig (Punkt 26), um die Dichtheit zu gewährleisten, und bringen Sie neue Schutzkappen an (Punkt 27), wobei Sie die Innenfläche und den Sitz am Bremssattelgehäuse mit dem im Austauschsatz enthaltenen Fett einfetten.
3. Drehen Sie die Schutzkappen (Punkt 27) so, dass sie fest sitzen (Punkt 28).
For calipers with a parking brake
1. Reconnect the wear indicator, where present, to the terminal in the vehicle, securing it with a light pressure to the shim present on the caliper and securing any attachments on the chassis.
2. Restore the correct tension to the control cable.
3. Repeatedly operate the parking brake lever in the vehicle cab until the usual stroke has been re-established.
Bei Bremssätteln mit Feststellbremse
1. Schließen Sie das Kabel des Verschleißanzeigers, falls vorhanden, wieder an die Klemme im Fahrzeug an und befestigen Sie ihn mit leichtem Druck am Blech am Bremssattel und haken ihn am Fahrgestell wieder ein.
2. Die korrekte Spannung des Bremszug wieder herstellen.
3. Betätigen Sie den Hebel der Feststellbremse im Fahrerhaus des Fahrzeugs so oft, bis der gewohnte Anzug wiederhergestellt ist.
4. Falls vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben, die Bremsbeläge einfahren.
5. Trennen Sie das Diagnosegerät (On Board Diagnosis - OBD).
Für alle Bremssatteltypen
1. Bringen Sie das Rad wieder an.
2. Betätigen Sie das Bremspedal, bis der optimale Druck im System wiederhergestellt ist und die übliche Pedalkraft und der übliche Pedalweg wiederhergestellt sind.
3. Prüfen Sie den Bremsflüssigkeitsstand im Behälter und füllen Sie ggf. nach.
4. Den Verschluss des Bremsflüssigkeitsbehälters schließen.
5. Bei neuen Belägen: Einfahren. Befolgen Sie die Anweisungen für den Austausch der Bremsbeläge.
Gewährleistungsbeschränkung
Diese Garantie erstreckt sich auf Konformitätsmängel, die innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung der Ware auftreten. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Verkäufer die Vertragswidrigkeit innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen, wobei die Verjährungsfrist für die Geltendmachung des Mangels sechsundzwanzig Monate ab Lieferung der Ware beträgt. Im Falle einer Vertragswidrigkeit hat der Nutzer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder auf eine angemessene Preisminderung oder Vertragsauflösung gemäß Art. 130 des Verbraucherschutzgesetzes, sofern anwendbar.
Diese Gewährleistung ist die einzige für dieses Produkt geleistete Gewährleistung und ersetzt jede andere Gewährleistung, ob mündlich oder schriftlich.
Im Falle der Feststellung von Mängeln ist der Benutzer wie folgt angehalten:
- Zur Vermeidung des Verfalls, den Hersteller und den Händler innerhalb von sechzig Tagen schriftlich zu benachrichtigen; gleichzeitig muss der Benutzer eine Beschreibung des am Produkt oder an den zurückgegebenen Teilen festgestellten Mangels sowie einen Kaufnachweis des ursprünglichen Benutzers vorlegen, der sowohl das Produkt als auch das Kaufdatum angibt (unabhängig davon, ob es im Einzelhandel gekauft oder von einem Händler als Teil der Installation des Produkts verkauft wurde);
- Das angeblich defekte Produkt über die Vertriebskette an Brembo S.p.A. zum Hauptsitz in via Brembo 25 - 24035 Curno (BG) - Italien zu senden.
Die Gewährleistung gilt nicht für:
- Schäden am Produkt, die ganz oder teilweise durch unsachgemäßen Gebrauch, Unfall, Brand, chemische Korrosion, Verwendung für andere als die vorgesehenen Zwecke, unerlaubte Verwendung, Verwendung für ein anderes als das vorgesehene Modell, unsachgemäße Installation, Installation entgegen den Anweisungen des Herstellers oder mangelnde Wartung des Produkts gemäß den Anweisungen des Herstellers verursacht wurden;
- Beanstandungen in Bezug auf Komfort, Geräusche, Vibrationen oder mangelnde Laufruhe.
Das Produkt wurde für das spezifische Modell und die Verwendung entwickelt und hergestellt, die in den Brembo-Katalogen und/oder von den Brembo-Produkthändlern angegeben sind, die beide auf der Brembo Website (www.brembo.com) zu finden sind. Das Produkt muss in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften in den Staaten und/oder Ländern verwendet werden, in denen das Fahrzeug, in das das Produkt eingebaut ist, verwendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und nach Einholung jeglicher Genehmigung/Zulassung, Erlaubnis oder Lizenz, die von dem Staat und/oder Land verlangt wird.
Für Produkte, die auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verkauft werden, gelten diese Gewährleistungbeschränkungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985.
Für Produkte, die auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten verkauft werden, gelten diese Gewährleistungbeschränkungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen aller anwendbaren Bundes- und Landesvorschriften.